schwanger  

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse/Pflegekasse ist möglich.

Hilfe für Alleinstehende nach Klinikaufenthalt / ambulanter Operation.
Diese Leistung ist unmittelbar nach Entlassung bis zu vier Wochen täglich möglich,
jedoch muss vorher der Antrag bewilligt sein!

Unser Dachverband hat für diese Fälle mit verschiedenen
Krankenkassen (AOK, BKK, Vdek, SVLFG) Rahmenverträge abgeschlossen.

Wir rechnen direkt mit den Sozialversicherungsträgern ab.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse 
oder an unsere Vermittlerin.

Unterstützung der Familie
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und
gesundheitlichen Problemen versorgen wir
Kinder, Pflegebedürftige und Haushalt.
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Versorgung von Familien
Bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
führen wir während Ihrer Abwesenheit den
Haushalt und betreuen Ihre Kinder.